 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
|
 |
Antworten 0x beantwortet von Manager am 13.09.2009 um 14.09 Uhr Die Kfz-Versicherung muss jeder Abschließen, der ein Fahrzeug, das heißt einen Pkw, im Straßenverkehr nutzen möchte. Doch nicht immer ist man mit dem eigenen Versicherungsträger zufrieden, weshalb die Entscheidung getroffen werden kann, den Versicherungsträger zu wechseln. Dafür ist selbstverständlich eine Kündigung nötig, die in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres vorzulegen ist. Die Kündigungsfrist kann aber auch bei drei Monaten liegen, sodass die Kündigung drei Monate vorher vorzulegen ist. Selbstverständlich sollten Sie sich gleichzeitig auch Gedanken über eine
neue Kfz-Versicherung machen, wenn Sie Ihren PKW weiterfahren möchten gefragt von Luxusgut am 16.09.2009 um 13.21 Uhr 0x Antwort: Es ist auf jeden Fall lobenswert, sich um die priv... [mehr]gefragt von Maisess am 16.09.2009 um 05.26 Uhr 0x Antwort: Eine Lebensversicherung schließen Menschen ab, um ... [mehr]gefragt von Dacko am 15.09.2009 um 15.53 Uhr 0x Antwort: Sozialversicherungsabgaben leisten alle Arbeitnehm... [mehr]gefragt von Chio am 16.09.2009 um 21.09 Uhr 0x Antwort: Das Frauen in Bezug auf die private Krankenversich... [mehr]gefragt von Iffi am 11.09.2009 um 20.16 Uhr 0x Antwort: Direktbanken und Direktversicherungen sind natürli... [mehr]
|
 |
 |