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Antworten 1  |  Betrieb  |  Krankenkasse  

Sind Betriebskrankenkassen nur für einzelne Betriebe zuständig?

gefragt von Wuu am 17.09.2009 um 16.47 Uhr  Like 0x


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beantwortet von Psycho am 18.09.2009 um 00.45 Uhr

Betriebskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und sind somit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind daher nicht mit privaten Unternehmen zu verwechseln. Es ist richtig, dass Betriebskrankenkassen früher für einzelne Betriebe zuständig, was bedeutete, dass alle Arbeitnehmer eines Unternehmens bzw. eines Betriebs bei der ein und derselben Betriebskrankenkasse versichert waren. Das hat sich jedoch mittlerweile geändert, sodass Betriebskrankenkassen ihre Türen für Versicherte aus den verschiedensten Betrieben öffnen.




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