Gesetzliche Krankenkasse unterstützen ihre Versicherten, wenn diese erkranken und medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Doch das gilt nur für Erkrankungen im Inland. Kommt es dazu, dass der Versicherte sich im Ausland befindet und dort medizinische Dienstleistungen in Anspruch nimmt, dann darf er nicht auf eine Unterstützung hoffen. Schon gar nicht werden alle Kosten übernommen, denn das geschieht nicht mal im Inland. In manchen Fällen müssen die Versicherten selber einen Teil der Kosten beisteuern. Um auch im Ausland versichert zu sein, muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.