Eine außerordentliche Kündigung wird bei Versicherungen angewendet, um schnellstmöglich den Versicherungsträger zu wechseln. Allerdings hat man nicht immer die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung vorzulegen, da es nur unter bestimmten Bedingungen geht. Wenn der eigene Versicherungsträger den Beitragssatz erhöht, dann kann eine solche außerordentliche Kündigung vorgelegt werden. Während bei einer normalen Kündigung die Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist, kann bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von zwei Monaten das Verhältnis beendet werden.