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Antworten 0x beantwortet von Daika am 14.09.2009 um 01.30 Uhr Die Riesterrente ist ein Produkt, das in die private Altersvorsorge gehört. Keiner ist gezwungen, sie abzuschließen, doch das wird geraten. Denn die gesetzliche Rente ist keineswegs so sicher, wie es noch vor Jahren hieß. Die Sozialkassen sind überfordert, und die Bürgerinnen und Bürger fürchten, im Alter zu verarmen. Es ist daher von Vorteil, sich um die private Altersvorsorge zu kümmern. Die Riesterrente ist insofern empfehlenswert, als sie an staatliche Zuschüsse gebunden ist. Doch all das hat mit dem Unterhalt, den geschiedene Personen zahlen müssen, nichts zu tun. Auch der Abschluss der Riesterrente wird an den Unterhaltsabgaben nichts ändern können. gefragt von Dig-Dag am 16.09.2009 um 19.58 Uhr 0x Antwort: Der Unterhalt muss gezahlt werden, wenn der Ex-Ehe... [mehr]gefragt von Schlange am 14.09.2009 um 14.31 Uhr 0x Antwort: Dass es zu Erhöhungen der Rentenversicherungsbeitr... [mehr]gefragt von Dreimaster am 13.09.2009 um 04.44 Uhr 0x Antwort: Von der Umlagefinanzierung spricht man deswegen, w... [mehr]gefragt von Basta am 16.09.2009 um 15.46 Uhr 0x Antwort: In der Tat kommt es bei Rentenbescheiden zu großen... [mehr]gefragt von Missi am 11.09.2009 um 17.24 Uhr 0x Antwort: In Deutschland basiert auf das Rentensystem auf Um... [mehr]
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