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Antworten
0x beantwortet von Lishee am 15.09.2009 um 08.26 Uhr
Alle Einkünfte, die erzielt werden, unterliegen der Steuerfrist. Das ist in Deutschland so geregelt, sodass keiner drum herum kommt. Wer an einem Stadtfest beteiligt ist und einen bestimmten Ertrag erzielt, der muss auch Steuern leisten. Das es sich nicht um Erträge aus Kapital-, das heißt aus Anlagegeschäften handelt, liegt die Steuerlast unter 30 %. Nicht zu versteuern sind Erträge, die nicht über den Steuerfreibetrag gehen. Diese Summe kann voll eingesteckt werden.
gefragt von Jammerhans am 13.10.2009 um 01.50 Uhr
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Antwort: Verbraucherschutzzentralen sind gemeinnützige Vere... [mehr]
gefragt von Omar am 15.09.2009 um 16.53 Uhr
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Antwort: Die Akteure auf den Finanzmärkten haben die Finanz... [mehr]
gefragt von Variant am 13.09.2009 um 17.16 Uhr
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Antwort: Vorteile gibt es, wenn man einen freien Beruf ausü... [mehr]
gefragt von Salamanka am 16.09.2009 um 06.15 Uhr
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Antwort: Von der Steuer abgesetzt werden können zum Beispie... [mehr]
gefragt von Kelch am 16.09.2009 um 05.15 Uhr
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