Alle Einkünfte, die erzielt werden, unterliegen der Steuerfrist. Das ist in Deutschland so geregelt, sodass keiner drum herum kommt. Wer an einem Stadtfest beteiligt ist und einen bestimmten Ertrag erzielt, der muss auch Steuern leisten. Das es sich nicht um Erträge aus Kapital-, das heißt aus Anlagegeschäften handelt, liegt die Steuerlast unter 30 %. Nicht zu versteuern sind Erträge, die nicht über den Steuerfreibetrag gehen. Diese Summe kann voll eingesteckt werden.