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Antworten
0x beantwortet von Jamas am 13.09.2009 um 09.52 Uhr
Beamte sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Aufgrund ihres Status ist ihnen eine Grundversorgung garantiert. Wenn sie aber eine freiwillige Krankenversicherung zusätzlich abschließen möchten, dann werden sie in einen Beamtentarif eingestuft. Dieser unterscheidet sich natürlich von dem Tarif, in den Freiberufler eingestuft werden. In Bezug auf die Beitragshöhe jedoch ändert sich recht wenig. Freiberufler und Beamte haben den gleichen Pauschalbeitrag zu leisten, obwohl auch das immer von dem jeweiligen Versicherungsträger abhängt.
gefragt von Frager am 16.09.2009 um 01.20 Uhr
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Antwort: Als Freiberufler werden Menschen bezeichnet, die e... [mehr]
gefragt von Variant am 13.09.2009 um 17.16 Uhr
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Antwort: Vorteile gibt es, wenn man einen freien Beruf ausü... [mehr]
gefragt von Trikardo am 18.09.2009 um 17.34 Uhr
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Antwort: Freiberufler, Menschen also, die Tätigkeiten ausüb... [mehr]
gefragt von Rumbold am 09.10.2009 um 16.40 Uhr
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Antwort: Eine Künstlersozialversicherung bleibt nicht nur a... [mehr]
gefragt von Karambo am 16.09.2009 um 04.42 Uhr
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Antwort: Beamte gehören auf jeden Fall zu den bevorzugteren... [mehr]
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