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beantwortet von Treibholz am 19.09.2009 um 15.58 Uhr

Freiberufler, Menschen also, die Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, müssen sich gegen den Krankheitsfall versichern – so viel steht fest! Zu den gesetzlichen Pflichtversicherten können sie nicht gezählt werden. Sie können sich entweder privat oder freiwillig versichern. Ein Zwang besteht dabei nicht – die Wahl liegt in der Hand der Freiberufler. Die freiwillige Krankenversicherung umfasst einen Leistungsumfang, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung identisch ist. Die private Krankenversicherung garantiert größere Leistungen, kann aber teurer ausfallen.

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