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beantwortet von Loser am 18.09.2009 um 11.17 Uhr

Wer den Arzt besucht, muss zunächst eine Gebühr von 10 Euro zahlen, um behandelt bzw. untersucht werden zu können. Das war früher noch nicht so. Diejenigen, die schon lange nicht mehr beim Arzt waren, wissen daher nicht, wie es mit den Modalitäten steht. Die Gebühr ist zu zahlen, jedoch nicht jedes Mal, wenn es zum Arztbesuch kommt. Die Gebühr fällt nur einmal im Quartal an. Wenn die Gebühr bezahlt wurde, dann können weitere Besuche in ein und demselben Quartal gebührenfrei erfolgen.

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beantwortet von Loser am 15.09.2009 um 08.46 Uhr

Nach dem Verlust der Arbeit kann man sich arbeitslos melden und erhält schließlich eine staatliche Unterstützung. Diese beträgt ca. 67 % des alten Gehalts, wobei noch hinzu verdient werden darf. Das hat jedoch eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Wird das dennoch getan, dann kann man mit der Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen. Dass man danach Hartz IV bekommt, ist ebenfalls nicht zu erwarten, da auch bei Hartz IV nicht mehr dazuverdient werden darf.

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