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beantwortet von Pizzamann am 19.09.2009 um 16.13 Uhr

Frauen, die frische Mütter werden, können die Elternzeit beantragen. Das heißt, dass sie in den Elternurlaub gehen und das Recht haben, nach dem Elternurlaub wieder eingestellt zu werden. Im Grunde genommen handelt es sich nicht um einen Urlaub im üblichen Sinne, weil die Zeit für die Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes verwendet wird. In dieser Zeit bleibt die Betroffene weiterhin krankenversichert, wobei gesetzlich Versicherte keine Beiträge zahlen müssen. Das müssen nur diejenigen, die privat Versichert sind. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht Sondertarife.

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beantwortet von Pizzamann am 17.09.2009 um 09.51 Uhr

Die Wirtschaftskrise hat die deutsche Wirtschaft hart getroffen, darüber besteht kein Zweifel. Doch Deutschland kann noch immer auf seine Stärke zählen – den Export. Zwar ist der Export eingebrochen, wie Experten berichten, doch gibt es Grund zur Hoffnung. Im Vergleich zum Vorjahr, ging der Export um 18 % zurück. Dennoch ist mittlerweile von einem Aufschwung im Vergleich zu den Vormonaten die Rede. Im Juli stieg der Export um 2,3 %, was alle wieder hoffen lässt.

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