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beantwortet von Humbold am 14.09.2009 um 06.14 Uhr

Oft reicht ein Arbeitsplatz nicht aus, sodass Ausschau nach einem Nebenjob gehalten wird. Gesetzlich ist es nicht festgelegt, dass der Nebenjob dem Arbeitgeber gemeldet werden muss, doch ist das von Vorteil. Denn der Arbeitgeber muss sich darauf einstellen! Es kann auch zu großen Problemen, ja zur Kündigung kommen, wenn der zweite Job auffliegt. Wenn man zum Beispiel aus irgendwelchen Gründen nicht die Leistung erbringt, die der Arbeitgeber sehen will, dann schließt er darauf, dass das mit dem zweiten Job zu tun hat, der verheimlicht wurde. Es ist wirklich besser, es zu melden – doch Pflicht ist es nicht.

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