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beantwortet von Miamar am 20.09.2009 um 03.29 Uhr

Kurzarbeitergeld ist eine Förderung des Staates, die schon länger Bestand hat. Ans Tageslicht kam es erst jetzt, als es zur Krise kam. Von dieser Förderung konnten Unternehmen aber schon früher profitieren, um einen Lohnausgleich zu schaffen. Wenn die Bedingungen stimmen, dann kann jedes Unternehmen ein Kurzarbeitergeld beantragen, muss aber auch auf Kurzarbeit umstellen. Dadurch werden Arbeitsplätze erhalten, was im Sinne des Staates ist. Auf keinen Fall wird Kurzarbeitergeld gezahlt, wenn die Kurzarbeit einem Streik geschuldet ist.

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