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Deprecated: Function eregi() is deprecated in /is/htdocs/wp1002427_A9T83O6KGA/www/finanzfrage.de/in_benu.php on line 3 Top Nutzeraktiv Login Verbraucherberatung Herr http://www.verbraucherberater-portal.de Experte für: Rechtsfragen Versicherungen Vergleichen und Sparen Minijob
User hat keine Fragen gestelltgegebene Antwortenbeantwortet von Verbraucherberatung am 20.09.2011 um 13.28 UhrHallo, unter dem Punkt "Aussergewöhnliche Belastungen" kann man die Beschaffungskosten angeben. Wenn Sie verheiratet sind,und steuerlich gemeinsam veranlagt,ist der Name auf der Rechnung egal. beantwortet von Verbraucherberatung am 20.09.2011 um 13.04 UhrHallo, Bis 400,00 Euro und nicht mehr!!! Es ist gleichgültig,ob du berufstätig,oder Hausfrau bist,du darfst bis 400,00 Euro / Monat Steuer - und Sozialabgabenfrei dazuverdienen. Aber Vorsicht: Sollten es auch nur 1,00 Euro mehr sein, wird das ganze Steuer-und Sozialabgabenpflichtig. Was du sonst noch dazu beachten solltest,und auch alle,die ev. noch einen Hauptjob haben kann man hier nachlesen. http://www.verbraucherberater-portal.de/ratgeber-tipps-infos/38-finanzen/50-nebenjob LOGINTop Themen |
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