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beantwortet von Hickhack am 20.09.2009 um 10.42 Uhr

Wer während des Studiums eine Ausbildungsförderung erhält, die auch als BAföG bekannt ist, der muss das Geld zurückzahlen. Erfreulich ist dabei, dass nicht die ganze Summe zurückgezahlt werden muss, sondern nur ein Teil. Die Studenten brauchen sich aber keine Sorgen zu machen, dass unmittelbar nach dem Studium eine satte Rechnung kommt. Zur Tilgung dieser Schulden kommt es erst dann, wenn der Ex-Student einen mehr oder weniger festen Arbeitsplatz hat. Und auch dann kann das Geld in Raten zurückgezahlt werden.

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