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gestellte FragenWird man zum Harz IV- Empfänger, wenn Arbeitslosen I wegen zu vieler Arbeitsstunden gestrichen wird?gefragt von Rambo am 14.09.2009 um 07.41 Uhr |
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Arbeitnehmer können durchaus als Kreditgeber in Frage kommen. Sie vergeben sogar gerne Kredite, was nicht ohne Hintergedanken ist. Arbeitgeber binden auf diese Weise ihre Arbeitnehmer an sich. Denn der Kredit ist an die Bedingung gebunden, dass bei einer Kündigung die ganze Kreditrestsumme auf einmal zurückgezahlt werden muss. Da es sich aber oft um riesige Beträge handelt, wird es sich ein Arbeitnehmer, der einen Kredit aufgenommen hat, zweimal überlegen, ob er eine Kündigung einreicht. In Bezug auf die Konditionen kommt es wie überall zu gravierenden Unterschieden. Denn die Arbeitgeber verfolgen hierbei unterschiedliche Strategien.
Das Frauen in Bezug auf die private Krankenversicherung die Leidtragenden sind, kann nicht unbedingt gesagt werden. In Bezug auf die Beiträge werden sie in gewisser Hinsicht benachteiligt, das ist so weit richtig. Das hat damit zu tun, dass Frauen im Durchschnitt älter werden, was bedeutet, dass sie länger und somit mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Kurzum, sie kosten die Krankenkassen mehr als Männer. Allerdings ist für die private Krankenversicherung nicht nur das Geschlecht entscheidend, schließlich sind das Alter und der Gesundheitszustand ebenfalls wichtige Faktoren.
Magna ist der neue Eigentümer von Opel, wie man nun weiß. Die Beschäftigten in den Opelwerken haben zunächst einmal das Schlimmste hinter sich, da der Großteil der Arbeitplätze erhalten bleibt. Dennoch hat Magna vor, den Rotstift zu benutzen. Geplant ist es, in der Produktion ca. 3000 Arbeitsplätze zu streichen. Das allein ist nicht wenig. Doch damit nicht genug: gestrichen werden sollen auch Arbeitsplätze in der Verwaltung. Die Zahl soll nach Angaben bei mehr als 1100 liegen. Und auch das ist nicht unbedingt erfreulich.
Zur Bundeswehr kann man gehen, wenn man sich dafür begeistert. Auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit, einen Grundwehrdienst zu absolvieren. Zum anderen kann man sich für einige Jahre verpflichten lassen. Es handelt sich um eine Arbeit wie jede andere, sodass der Staat durchaus Zuschüsse im Rahmen der Riester-Rente garantiert. Ob jemand bei der Bundeswehr ist oder in einem privaten Unternehmen arbeitet, spielt für die Riester-Rente keine Rolle. Wehrdienstleistende können ebenfalls ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Kurz gesagt, sind Wehrdienstleistende mit allen anderen gleichgestellt.