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beantwortet von Lidi am 17.09.2009 um 07.38 Uhr

Der Grundschuldbrief ist eine Form der Grundschuld, die bekanntlich eine Schuldverschreibung ist. Sie stellt ein Recht dar, das Grundstück des Schuldners versteigern zu dürfen, wenn dieser nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Normalerweise wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Kommt es zur Abtretung der Grundschuld an den Gläubiger, dann erfolgt das ebenfalls im Grundbuch. Der Grundschuldbrief stellt eine flexible Form dar, weil er lediglich an den Gläubiger übergeben zu werden braucht, um diesen zum Besitzer der Grundschuld zu machen.

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