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gestellte FragenGuten Tag ! Meine Frage ist keine lebenswichtigste ,trozdem werde ich sehr dankbar für Ihre Mühe. Ich habe 3 Jahre als Krankenschwester gearbeitet . Am Anfang als Aushilfe und später mit dem Vertrag. Mein Arbeitsvertrag wurde 2 mal verlängert . Während des letzten Jahres bin in die Elternzeit gegangen. Ich möchte eigentlich nach 1 Jahr wieder anfangen zu arbeiten . Jetzt nur Frage ,ob ich von vorne anfangen soll , od. bekomme doch eine Feststelle ? Ich habe gehört , gesetztlich ist vorgeschrieben, dass Vertrag nur 2 mal verlängert wird . Zu 3-ten mal soll Arbeitgeber eine Feststelle schon anbieten. Dazu mir macht viel Sorgen eine Frage ,ob ich wieder als Aushilfe anfangen kann. Das will ich nicht. Was für Recht habe ich überhaupt ?gefragt von koluzka am 14.03.2010 um 18.40 Uhr |
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