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Top Nutzeraktiv Login marina0818
Experte für: Steuern Krankenkassen
gestellte FragenRentnerin erhält Grundsicherung und möchte nun (wegen schwerer Krankheit) in die Nähe ihrer Familie ziehen. Die neue Wohnung ist günstiger als die alte. Frage: Muss sie vorher bei dem Amt um Erlaubnis fragen? Wer ist bei Landkreiswechsel dafür zuständig? (Altes Amt, neues Amt?) Und muss sie die Grundsicherung in dem neuen Landkreis nochmal beantragen oder wird das sozusagen von Amts wegen weitergeleitet? Die Betreffende ist momentan leider längere Zeit im KH und kann sich daher nicht darum kümmern.gefragt von marina0818 am 31.01.2010 um 20.02 Uhr |
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