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gestellte FragenIch würde gerne wissen ob ein AlGII-Bezieher ein geerbetes Auto behalten, darf, wenn es einen Wert unter 7.500,-- EUR hat. Der Wert ist doch unabhängig vom Schonvermögen, sowiel ich weiß. Man darf doch 150,-- EUR pro Lebensjahr behalten und dann noch ein Auto mit Wert unter 1.500,-- EUR besitzen. Gilt das auch wenn man das Auto erbt? Oder muss man das Auto in diesem Falle verkaufen und von dem Geld leben?gefragt von Saskia75 am 27.01.2010 um 07.48 Uhr |
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