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beantwortet von Wau am 09.10.2009 um 07.04 Uhr

Für die Finanzierung der Altersteilzeit ist die Agentur für Arbeit zuständig, wobei sie sich natürlich nicht an den ganzen Kosten beteiligt. Gefördert werden die Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitsteilzeit ganz normal bezahlen, obwohl diese nur die Hälfte arbeiten. Wenn die nötigen Bedingungen erfüllt werden, beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Aufstockungszahlungen. Die Beteiligung bzw. die Aufstockung beträgt insgesamt 20 %, was gar nicht mal so schlecht ist. Was den Förderungszeitraum anbelangt, so liegt dieser bei maximal 6 Jahren.

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