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User hat keine Fragen gestelltgegebene Antwortenbeantwortet von Envelop am 09.10.2009 um 19.08 UhrWenn jemand mit seiner Freundin zusammenwohnt, jedoch noch nicht verheiratet ist, dann stellen beide eine Bedarfsgemeinschaft. Auf die Übernahme der Krankenversicherung hat man daher Anspruch, wenn man bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und sozialversichert ist. Allerdings kann es in der Tat dazu kommen, dass die Agentur für Arbeit das die Krankenversicherung streicht und von der Freundin fordert, dass sie die Krankenversicherung für den Partner übernimmt. Dann muss eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen ist, die in der Regel nicht billig ist. Mit mehr als 100 Euro ist dann auf jeden Fall zu rechnen. LOGINTop Themen |
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