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User hat keine Fragen gestelltgegebene Antwortenbeantwortet von Mistomastas am 17.09.2009 um 23.57 UhrLebensversicherungen können von den Versicherungsnehmern wieder verkauft werden, wenn sie nicht mehr Beiträge zahlen wollen bzw. mit ihnen nicht mehr zurecht kommen. Der Verkauf ist auf jeden Fall eine bessere Variante als die Kündigung, bei der alle bisher gezahlten Beiträge verloren gehen. Eine Mindest-Rückkaufswert von Lebensversicherungen gibt es, doch legen ihn die einzelnen Versicherungsunternehmen selber fest. Keineswegs tut das der Gesetzgeber. Da aber die Versicherungsunternehmen dafür verantwortlich sind, findet man Unterschiede, auf deren Basis man Schnäppchen machen kann. LOGINTop Themen |
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