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User hat keine Fragen gestelltgegebene Antwortenbeantwortet von Daika am 14.09.2009 um 01.30 UhrDie Riesterrente ist ein Produkt, das in die private Altersvorsorge gehört. Keiner ist gezwungen, sie abzuschließen, doch das wird geraten. Denn die gesetzliche Rente ist keineswegs so sicher, wie es noch vor Jahren hieß. Die Sozialkassen sind überfordert, und die Bürgerinnen und Bürger fürchten, im Alter zu verarmen. Es ist daher von Vorteil, sich um die private Altersvorsorge zu kümmern. Die Riesterrente ist insofern empfehlenswert, als sie an staatliche Zuschüsse gebunden ist. Doch all das hat mit dem Unterhalt, den geschiedene Personen zahlen müssen, nichts zu tun. Auch der Abschluss der Riesterrente wird an den Unterhaltsabgaben nichts ändern können. LOGINTop Themen |
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